Sie können Ihr Kind auf jedem Friedhof individuell durch einen Bestatter Ihrer Wahl beisetzen lassen, unabhängig davon, in welcher Schwangerschaftswoche und mit welchem Gewicht Ihr Kind geboren wurde.
Es gibt die Möglichkeit der Erd-, Feuer- und Seebestattung sowie die Beisetzung in einem Friedwald.
Kinder, die lebend geboren wurden, müssen von den Eltern bestattet werden (Bestattungspflicht).
Kinder, die bereits im Mutterleib verstorben sind, müssen nicht von den Eltern bestattet werden, wenn sie dies nicht wünschen.
Hier sorgt die Klinik für eine würdevolle Sammelbestattung.
Die Hope's Angel Foundation in St. Augustin fertigt liebevoll gestaltete Särge und Urnen in kleinen Größen.
Einige Friedhöfe haben spezielle Gräberfelder für fehl- und totgeborene Kinder.
Alfter
"Garten der Sternenkinder"
Auf dem Friedhof Alfter hält die Friedhofsverwaltung für die Einwohner der Gemeinde Alfter ein zentrales Feld für die Sammelbestattung von Tot- und Fehlgeburten sowie die aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten als Reihengrabstätte vor. Es ist als Rasenfläche angelegt und enthält eine zentrale Gedenkstätte.
Es ist zulässig, in einer Reihengrabstätte die Leichen eines Kindes unter einem Jahr, Tot- und Fehlgeburten sowie die
aus einem Schwangerschaftsabbruch stammende Leibesfrucht und eines Familienangehörigen oder die Leichen von
gleichzeitig verstorbenen Geschwistern unter 5 Jahren zu bestatten.
Gemeinde Alfter
Am Rathaus 7
53347 Alfter
Friedhofsangelegenheiten
Tel.: 0228 / 6484-122
rathaus@alfter.de
Bad Münstereifel und Lohmar
Friedwald mit Sternschnuppenbäumen, unter denen Kinder bis 3 Jahre gegen einen nur geringen Beitrag beigesetzt werden. Die Namen werden auf eine Gedenktafel am Baum eingraviert. Waldbestattungen sind immer Urnenbestattungen.
https://www.friedwald.de/kosten/sternschnuppen-baum/
Bonn
Auf dem Bonner Nordfriedhof befindet sich ein Grabfeld (Sterntaler), auf dem Tot- und Fehlgeburten beigesetzt werden können.
Die Gräber haben eine Ruhezeit von zehn Jahren und können auf Wunsch durch die Eltern individuell gestaltet werden.
Eine Nutzung der Grabstätte über die Ruhezeit hinaus ist nicht möglich.
Wenn Eltern nicht selbst bestatten möchten, erfolgt die Beisetzung von nicht bestattungspflichtigen Fehl- und Totgeborenen u.a. durch die Pathologie der Gemeinschafts-Krankenhaus St. Elisabeth/St. Petrus GmbH auf anonymem Grabfeld. Eltern können im Bedarfsfall über Verwaltung Nordfriedhof Bonn nachvollziehen, wo ihr Kind liegt.
Nordfriedhof
Kölnstraße
53117 Bonn
Ansprechpartner: Manfred Kündgen, Tel: 0228 - 77 22 43
Brühl
In enger Abstimmung zwischen der Stadt Brühl, der katholischen Kirchengemeinde St. Margareta und dem Marienhospital Brühl wurde im Mai 2006 auf dem Brühler Südfriedhof ein Grabfeld für die Bestattung tot- und fehlgeborener Kinder angelegt.
Hier haben Eltern und Angehörige die Möglichkeit zu trauern und sich in der liebevoll gestalteter Umgebung zu verabschieden.
Zweimal im Jahr werden die tot- und fehlgeborenen Kinder, bei denen die Eltern nicht selbst eine Bestattung veranlassen, vonseiten des Marienhospitals und der Krankenhausseelsorge im Rahmen eines Gedenkgottesdienstes und einer Beerdigungsfeier bestattet. Alle betroffenen Familien werden im Vorfeld persönlich angeschrieben und eingeladen.
Die Inschrift der Engelsfigur auf dem Grabfeld lautet: „Zum Paradies mögen Engel dich geleiten“.
Katholische Seelsorge
Gemeindereferentin
Lucia Weinz
Telefon: 02232 74-6179
E-Mail: kath.krankenhausseelsorge @marienhospital-bruehl.de
Evangelische Seelsorge
Pastorin Heike Marzusch
Telefon: 02232 74-6178
E-Mail: marzusch(at)netcologne.de
http://www.marienhospital-bruehl.info/beratung-und-hilfe/seelsorge/fehlgeborene-kinder.html
Rheinbach
Auf dem Waldfriedhof in Rheinbach befindet sich ein Grabfeld für „Sternenkinder".
Dort steht eine Stele und rundherum befinden sich die Sondergrabstätten für Tot- und Fehlgeborene, Länge 0,75 m, Breite 0,75 m.
Auf die Grabstelle kann eine kleine beschriftete Gedenkplatte 0,30 x 0,30 m gelegt.
Ansonsten wird das Grab eingegrünt und von der Stadt gepflegt.
Die Ruhefrist beträgt 10 Jahre und die Kosten belaufen sich lt. Gebührentarif ab 01.01.2016 auf 337,00 € für die Grabstelle und 143,00 € für die Beisetzung.
Ansprechpartner:
Gisela Schneider
Schweigelstraße 23
53359 Rheinbach
Telefon 02226 917-203
Telefax 02226 917-345
E-Mail gisela.schneider@stadt-rheinbach.de
Troisdorf - Sieglar
Auf dem Parkfriedhof in Troisdorf-Sieglar finden Eltern die Möglichkeit der Beisetzung des toten Kindes.
Das Grabfeld "Garten der Stille" ist ein Angebot, einen Ort der Erinnerung und des Trauerns zu finden.
http://www.troisdorf.de/web/de/familie_bildung/Familien/Sterbefall/friedhoefe.htm?selection=008
Wachtberg
- ein Gräberfeld für fehl- und totgeborene Kinder ist in Planung -